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Vier wertvolle Honorar Tipps bei steigenden Kosten

Honorar Tipps

Risiken der Inflation – Es sind steigende Praxiskosten zu erwarten.

Die Mitarbeiter Ihrer Praxis stehen vor dem Problem der steigenden Lebensmittel- Benzin- und Heizkosten. Angesichts der Problematik ist es förderlich nicht abzuwarten, sondern proaktiv zu handeln und auf Ihre Mitarbeiter zuzugehen und das Gehalt zu erhöhen. Dies kann beispielsweise in Form von leistungsabhängigen Bonuszahlungen umgesetzt werden. So steigern Sie neben der Mitarbeitermotivation auch den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Praxis.

Die Inflationsrate bezieht sich auf private Haushalte. Was ist demzufolge für Praxisinhaber relevant?

Der Großhandelspreisindex ist die Grundlagen für viele Artikel, die Sie in Ihrer Praxis einsetzen, wie beispielsweise Rohstoffe, chemische Erzeugnisse und Vorprodukte. Die Verkaufspreise im Großhandel waren im September 2022 um 19,9 % höher als im September 2021. Daher werden auch die Einkaufspreise für Produkte und Verbrauchsmaterialien steigen.

Wie kann ich Kosten in meiner Praxis sparen?

Es ist an der Zeit sich mit der Effizienz der Praxis auseinander zu setzen. Die Struktur, Prozesse und Abläufe können oftmals optimiert werden, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen. Auch kann ein Kosten-Screening helfen, sich einen Überblick über alle Ausgaben zu verschaffen und unnötige Kosten zu minimieren. Generell lassen sich aus der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) zahlreiche wichtige Informationen entnehmen, die für ein Unternehmen im Hinblick auf die Kosten- und Erlössituation wichtig sind. Die BWA spiegelt grundsätzlich die gesamte finanzielle Lage auf einen Blick wider. Das Problem an den klassischen betriebswirtschaftlichen Instrumenten liegt darin, dass diese Instrumente den Geldfluss darstellen, aber eine Darstellung und Einschätzung der aktuellen, gesamten Situation schwierig ist. Controllingsysteme können Steuerungs­instrumente sein, um die Praxis zielgerichtet auf dem Erfolgspfad zu halten. Es schafft Transparenz bei den Kosten, Einnahmen, Praxisergebnissen oder Liquidität und ermöglicht zeitnah Schwachstellen zu erkennen, Abweichungen festzustellen und Korrekturen vorzunehmen.

Das Honorarmanagement optimieren

Für die Honorarabrechnung von privat versicherten Patienten und allen anderen Selbstzahlern ist die „Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)“ oder die „Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)“ verbindlich. Die GOÄ/GOZ gilt auch für alle IGeL (individuelle Gesundheitsleistungen).

1. Verlieren Sie kein wertvolles Honorar während der Dokumentation

Wichtig ist, dass Sie gründlich und ausführlich dokumentieren. Denn nur dokumentierte Leistungen dürfen abgerechnet werden. Das bedeutet. Leistungen die erbracht, aber nicht dokumentiert wurden dürfen nicht abgerechnet werden.

2. Planen Sie den Zeitpunkt der Abrechnungen

Forderungen laufen spätestens am 31.12. des auf die Behandlung folgenden dritten Kalenderjahres ab. Darüber hinaus können Patienten bei verspäteter Rechnungsstellung eine Verwirkung geltend machen.

Allgemein enthält die GOÄ/GOZ keine Vorschrift, wann Leistungen abgerechnet sein müssen, das bleibt Ihnen überlassen. Beispielsweise können Sie Ihr Honorarmanagement alle vier Wochen oder abgängig von der Rechnungshöhe abrechnen.

Tipp: Rechnen Sie zeitnah ab. Je schneller die Rechnung beim Patient ist, desto schneller ist das Honorar bei Ihnen.

3. Neue Leistungen Analog Bewerten

Neue Leistungen, die noch nicht in der GOÄ/GOZ erfasst sind, können über § 6 GOÄ/GOZ analog bewertet werden. Sie müssen allerdings medizinisch notwendig oder vom Patienten ausdrücklich gewünscht worden sein.

4. Berücksichtigen Sie erhöhten Aufwand und nutzen Sie die Möglichkeit, Honorare nach Ihrem Ermessen höher zu bewerten.

Ärztliche Leistungen sind zwischen dem 1,0- und 3,5-fachen, technische Leistungen zwischen dem 1,0 und 2,5-fachen, Laborleistungen zwischen dem 1,0 und 1,3-fachen Satz berechenbar. Zu beachten ist: Wollen Sie über den so genannten Mittelwerten (2,3-fach bei ärztlichen, 1,8-fach bei technischen Leistungen, 1,15-fach bei Laborleistungen) abrechnen, muss das schriftlich begründet werden.

Quellen:

https://www.buedingen-med.de/goae-liquidation-10-tipss/#:~:text=ERHÖHTEN AUFWAND BERÜCKSICHTIGEN,%2C3-fachen Satz berechenbar.

https://www.der-niedergelassene-arzt.de/suche/ergebnis/suche/betriebswirtschaft-in-der-arztpraxis-controlling-1

https://www.arzt-wirtschaft.de/praxis/praxisfuehrung/welche-risiken-die-inflation-fuer-ihre-praxis-birgt-und-was-sie-jetzt-dagegen-tun-koennen/

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