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Ratgeber Praxiseröffnung: Alles Wissenswerte – rund um Niederlassung, Arztsitz, Businessplan & Co

Ratgeber Praxiseröffnung: Alles Wissenswerte - rund um Niederlassung, Arztsitz, Businessplan & Co

Endlich! Selbst bestimmen, wo der Lebensmittelpunkt liegt, mit wem Sie zusammenarbeiten, wie Sie Patienten behandeln. Schon lange träumen Sie davon, Ihre eigene Praxis zu eröffnen. Aber ahnen bereits, dass damit komplexe wirtschaftliche, organisatorische und rechtliche Fragen auf Sie warten. Welche Schritte sind auf dem Weg zur Praxiseröffnung zu tun? Unser Praxisleitfaden sorgt für erste Orientierung.

Eigene Praxis eröffnen: Welche Entscheidungen sind zu treffen?

Weiter angestellt sein? Nein! Diese erste Frage ist längst geklärt. Die Marschrichtung lautet Selbstständigkeit. Stemmen Sie Ihre eigene Praxis, werden Sie nicht nur Arzt, sondern auch Unternehmer sein – mit allem, was dazu gehört. Ihr neuer Standort bestimmt darüber, wie Sie leben und wirken – und mit wem. Die neuen Arbeitszeiten sollen zum Lebensstil passen. Ansonsten schwanken Sie noch: Lieber Stadt oder Land? Lieber Einzelpraxis oder doch besser gemeinsam mit anderen im Kooperationsmodell? Leider findet keine Standortwahl im luftleeren Raum statt, sondern hängt stark von der Konkurrenz ab – in Dichte, Altersstruktur und Leistungen, aber auch von Demographie und wirtschaftlicher Stärke einer Region.

Sie sehen – zahlreiche Entscheidungen, Chancen und Risiken sind in Ruhe abzuwägen, bevor Sie Verantwortung für Personalmanagement, Finanzen, Marketing, Qualitätssicherung und Praxisinfrastruktur tragen. Spätestens ein Jahr vor der geplanten Praxiseröffnung sollten die Konsequenzen klar sein. Zum Glück müssen Sie das berühmte Rad nicht neu erfinden: Unterschiedlichste öffentliche und weitere Beratungsangebote wie verschiedenste Niederlassungsseminare bringen Sie auf die richtige Spur – und geben erste Einblicke zum Thema Praxiseröffnung. Inklusive betriebswirtschaftlicher und juristischer Aspekte.

 

Persönliche Faktoren: Wie Beruf und Familie vereinbaren?

Gut geplant ist halb eröffnet – und das persönliche Umfeld mit Partner und Familie ist Teil der Planung. Denn heiße Eisen wie Arbeitsbelastung, finanzielle Risiken, Absicherung und Vorsorge betreffen alle. Wie die von nicht wenigen Gründern gefürchtete Teilnahme am ärztlichen Notfall- bzw. Bereitschaftsdienst, die in vielen Bundesländern zu den Pflichten niedergelassener Vertragsärzte gehört. Notdienste am Wochenende knabbern an privater Zeit für Familie und Privatleben. Doch auch hier tut sich was: Organisatorische Reformen machen inzwischen vielerorts die früheren, allwöchentlichen interkollegialen Absprachen verzichtbar. Sie gehen abends von der Praxis nach Hause? Ab ins Privatleben – weil planbar geklärt ist, wer Ihre Patienten im Notfall versorgt. Beruf und Familie zu verbinden, ist besonders für Ärztinnen noch immer ein Thema. Doch laut Bundesarztregister steigt der Frauenanteil zwar langsam, aber fortlaufend, jedes Jahr um über 0,5 Prozentpunkte. Waren vor 35 Jahren kaum 18 Prozent der Vertragsärzte Frauen, sind es inzwischen über 40 Prozent – ein Großteil davon mit einer Praxis in den neuen Bundesländern.

 

Praxiseröffnung anpacken: Welche Schritte braucht es für die Niederlassung?

Erfolgreich im Besitz der Approbation? Die Niederlassung als Vertragsarzt ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wie z. B. eine Altersgrenze. Beim Start in die eigene Praxis dürfen Sie maximal 55 Jahre alt sein. Los geht’s: Als erstes registrieren Sie sich im Arztregister Ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung, mit diesen Dokumenten:

– Antragsformular der KV

– Geburtsurkunde

– Approbationsurkunde

– Urkunde Facharztanerkennung

– Zeugnisse ärztlicher Tätigkeit, Prüfungszeugnisse

– Urkunden zu abgeschlossenen Weiterbildungen

– einer Erklärung, dass Sie innerhalb der letzten fünf Jahre weder rauschgift- noch alkoholsüchtig waren

Doch auch ohne konkretes Niederlassungsvorhaben können Sie sich in das Arztregister – nach Facharztweiterbildung bzw. Erlangung der Fachkunde gemäß § 95 c SGB V – eintragen lassen.

 

Wo werden Sie Ihre Praxis eröffnen? Arztregister, Arztsitz, Planungsbereiche

Wer steht im Arztregister? Alle Ärzte, die eine Kassenzulassung haben oder diese anstreben. Für Ihr Fachgebiet existiert aktuell kein freier Sitz? Bis sich laut Bedarfsplanung Ihrer Wunschregion eine Option auftut, sollten Sie sich in die Warteliste eintragen – so haben Sie einen offiziellen Beleg Ihrer Wartezeit. Die Bedarfsplanung bestimmt, wie viele Ärzte sich in einem Planungsbereich niederlassen dürfen. Überschreitet der Versorgungsgrad 110 Prozent, schließt sich der Planungsbereich für eine bestimmte Arztgruppe. Wollen Sie sich in einem offenen Planungsbereich niederlassen, sind Sie frei in der Standortwahl. Bei einem gesperrten Bereich eröffnet Ihnen eine Praxisübernahme die Möglichkeit, sich am Wunschort niederzulassen. Online-Praxisbörsen, z. B. der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), helfen bei der Suche nach einem Praxisstandort. Wird ein Arztsitz in einem gesperrten Bereich frei, erscheint dies auch in den Mitgliederpublikationen der KVen oder im Deutschen Ärzteblatt. Außerdem verschicken die KVen und Ausschreibungen auch per Email-Abo. Natürlich können Sie auch selbst initiativ werden, indem Sie – auch inkognito – eine Suchanzeige auf der Website der KV Ihres Bundeslandes aufgeben, um sich um eine Praxisnachfolge zu bewerben.

 

Antrag auf Zulassung stellen: Das brauchen Sie dazu

Nach Registrierung stellen Sie einen Antrag auf Zulassung beim zuständigen Zulassungsausschuss. Kann sein, dass Sie dabei mit anderen um Ihren Wunschsitz konkurrieren. Wer das Rennen macht, richtet sich neben fachlicher Eignung nach der Dauer bisheriger ärztlicher Berufstätigkeit, Familiensituation und Approbationsalter. Einzureichen sind dazu:

– Antragsformular der KV

– Auszug Arztregister

– Bescheinigungen der seit der Approbation ausgeübten Tätigkeiten

– Lebenslauf

– polizeiliches Führungszeugnis

Tipp: Es empfiehlt sich, parallel zum Zulassungsantrag die Genehmigung zur Durchführung qualitätsgesicherter Leistungen zu beantragen – wie Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen, weil die meisten diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen spezieller Qualitätssicherung unterliegen.

 

Einzelpraxis oder Kooperation: Die Form der Niederlassung

Als niedergelassener Mediziner mit Einzelpraxis sind Sie stets erster Ansprechpartner für Patienten, leiten Ihr Praxisteam und arbeiten organisatorisch wie wirtschaftlich unabhängig. So können Sie Sprechzeiten frei planen und Ihren Urlaub freier wählen. Spezialisierung und Schwerpunkte legen Sie nach eigenem Ermessen fest. In einer Gemeinschaftspraxis, auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), gründen oder führen Sie die Praxis gemeinsam mit Kollegen derselben oder ergänzender Fachrichtungen. Als Team nutzen Sie medizinische Geräte gemeinsam, teilen sich den administrativen Aufwand hinsichtlich Praxisräumlichkeiten, Mitarbeitern und Kosten – und ggf. auch den Patientenstamm. Beides, Einzelpraxis und Kooperationsmodell, sind als Neuniederlassung oder in Form von Praxisübernahme denkbar.

Ist eine solche Kooperation geplant, so sollten Sie bei der Wahl des Kooperationspartners sorgfältig vorgehen. Ähnlich wie bei einer Ehe. Schließlich werden Sie den Rest Ihres (beruflichen) Lebens mit dieser Person auskommen müssen. Klären Sie ab, ob Sie deckungsgleiche Ziele haben und finden Sie heraus, wie Sie auf persönlicher Ebene harmonieren. Denn das ist die Grundlage für eine erfolgreiche Kooperation.

 

Praxis eröffnen als Übernahme einer bestehenden Praxis? Die Vorteile

Übernehmen Sie eine bestehende Praxis, übernehmen Sie damit auch erfahrenes Personal, Infrastruktur und Patientenstamm. Ein Vorteil bei passenden Übernahme-Angeboten, die finanziell attraktiv sind und Ihnen Gestaltungsfreiräume lassen. Wenn möglich, machen Sie den Check – bei Personal, Inhalt der Arbeitsverträge und Qualifikationen. Stimmt alles, erfolgt nach einer gewissen Übergangsphase der Übergabetermin – auf Basis eines Übernahmevertrags. Übernehmen Sie eine gemietete Praxis, ist zusätzlich der Mietvertrag zu prüfen. Oft begleitet der bisherige Inhaber den neuen Arzt ein bis zwei Jahre als Mentor – sinnvoll, auch beim Thema Buchhaltung und interne Prozesse. Nach der Praxisübergabe arbeitet der bisherige Inhaber nicht selten bis zum Ruhestand als angestellter Arzt weiter in der Praxis mit.

 

In die Gemeinschaftspraxis einsteigen: Was spricht dafür?

Kooperationen versprechen mehr Flexibilität bei der Einteilung von Arbeit und Freizeit und fruchtbaren Erfahrungsaustausch. Auf der Soll-Seite wirken Streit bei der Aufteilung der Kosten und die Grenzen eigener Entscheidungsfreiheit auf manche abschreckend. Bei einer Gemeinschaftspraxis ist zu klären, wer die Geschäftsführung hat und die Praxis nach außen vertritt. Wirtschaftlich und organisatorisch ist diese eine Einheit; man führt gemeinsame Patientenkarteien, rechnet über gemeinsame Abrechnungsnummer ab und haftet auch gemeinsam. Anders die so genannte Praxisgemeinschaft: Hier arbeiten mehrere Vertragsärzte einer und/oder unterschiedlicher Fachrichtungen unter einem Dach. Dabei nutzen sie zwar Räumlichkeiten und Geräte gemeinsam, aber jeder führt seinen eigenen Patientenstamm und rechnet separat ab. Die grundsätzlichen, potenziellen Vorteile von Kooperationen liegen auf der Hand, wie

– geringere Betriebskosten

– gemeinsame Nutzung von Räumen, Geräten, Personal

– kollegialer Austausch

– effektive Auslastung

– gemeinsame Investitionen

– größeres Leistungsangebot

– Verbesserung der Marktposition

– flexiblere Arbeitsteilung

– Entlastung, etwa von Verwaltungsaufgaben

– Vermeidung langer Wartezeiten

u. v. m.

 

Welche Rechtsform ist für Ihre Arztpraxis die richtige?

Vom Grundsatz her sind Ärzte Freiberufler, die ihre Tätigkeit lediglich beim Finanzamt anmelden müssen, von ihrem Gewinn nach Steuern profitieren und mit ihrem Privatvermögen haften. Daneben existieren weitere Rechtsformen, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), falls Sie sich mit Kollegen zusammentun. Zwar reicht es, dies gegenseitig mündlich zu erklären, aber wie fast immer im Leben gilt auch hier: Sicherer ist, was an Schwarz auf Weiß besitzt! Entschließen Sie sich mit (mindestens) einem anderen Arzt zur Praxiseröffnung, ist dies auch in Form einer Partnerschaftsgesellschaft (PartG) möglich, basierend auf den Rechtsformen GbR und der OHG (der offenen Handelsgesellschaft) – mit einer Haftungsbeschränkung für die beteiligten Gesellschafter. Für diesen PartG-Vertrag, der neben Sitz und Bezeichnung der Partnerschaft Namen, Anschriften und Berufe sowie den Gegenstand der Kooperation beinhaltet, geht es zum Notar. Eine PartG ist im Partnerschaftsregister einzutragen. Noch eine Nummer größer, mit Bilanzführung: Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), anzuraten bei größeren Gemeinschaftspraxen und medizinischen Versorgungs-Stützpunkten.

 

Verdienst Arzt, Zahnarzt Software

Let’s talk about money: Was können Sie als Arzt verdienen?

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit werden Sie zum Geschäftsführer Ihrer eigenen Firma. Klar, da kann es nicht schaden, sich etwas betriebswirtschaftliches Know-how zum Thema Buchhaltung, Kosten und Erträge draufzuschaffen. Aber was können Sie verdienen, wenn Sie eine eigene Praxis eröffnen? Die Verdienstmöglichkeiten liegen mit jenen im Krankenhaus etwa gleich auf. So erhalten Praxisinhaber im Rahmen der Facharztausbildung Allgemeinmedizin beispielsweise einen Zuschuss von monatlich 4.800 Euro zur Bezahlung von Weiterbildungsassistenten. Das mittlere Einkommen niedergelassener Kassenärzte orientiert sich am Gehalt eines Oberarztes – ein grober Richtwert, denn als Selbstständiger haben Sie viele Faktoren selbst in der Hand. Wie gut – oder schlecht – Sie verdienen, hängt maßgeblich von Ihrem unternehmerischen Geschick bei der Praxisorganisation und der individuellen Patientenstruktur ab.

 

Honorar? Ist das, was am Ende übrigbleibt …

Zahlen des Statistischen Bundesamtes von 2015 beziffern den jährlichen Reinertrag niedergelassener Haus- und Fachärzte mit 200.000 Euro. Hiervon sind noch Posten wie Versicherungsbeiträge oder bei einer Praxisübernahme getätigte Investitionen in Abzug zu bringen. Auch an Krankenversicherung und Altersvorsorge ist zu denken. Was dann übrigbleibt, ist der Gewinn bzw. das jährliche Netto – gut 84.000 bis 108.000 Euro als überschlägige Richtwerte. Konkreter wird es, wenn Sie die Honorarberichte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung befragen, wo Bruttowerte aus den Abrechnungen mit den gesetzlichen Kassen ausgewiesen sind. Außerdem erhebt das ZI-Praxis-Panel (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung) jedes Jahr bei einigen tausend Niedergelassenen die tatsächliche Umsatz- und Kostensituation. Bei der Kalkulation von Erträgen spielen zahlreiche, individuelle Faktoren ein Rolle, wie

– Miethöhe

– Zahl der Angestellten

– Leasing für medizinischer Geräte

u. v. m.

Ja, eine Praxiseröffnung ist durchaus ein persönliches Wagnis. Aber sollte kein finanzielles Abenteuer sein, sondern der Weg in eine tragfähige Existenz: Mit professioneller Investitions- und Kostenplanung bremsen Sie Risikofaktoren rechtzeitig aus.

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Womit können Sie Ihre Einnahmen zusätzlich steigern?

Zum Beispiel, indem Sie Ihr Leistungsspektrum vergrößern, entsprechendes Praxismarketing inklusive. Um zusätzliche Leistungen abzurechnen, ist bei einigen Leistungen die Qualifikation im Rahmen eines Antrags bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachzuweisen – bzw. sich ggf. zusätzlich zu qualifizieren oder passende Ärzte einzustellen. Als Einzelpraxis dürfen Sie bis zu vier Ärzte beschäftigen. Falls noch Zeit bleibt: Zusätzlich zu den Einnahmen als Kassenarzt, durch Selbstzahler und Privatpatienten, eröffnen sich Ihnen weitere Verdienstmöglichkeiten durch eine Tätigkeit als Dozent oder Gutachter. Auf der variablen Kostenseite helfen Einkaufsgemeinschaften von Praxisbedarf bis Berufskleidung sparen. Last but not least lohnt es sich, an der Optimierung von Praxisabläufen zu arbeiten und Prozesse zu verschlanken. Etwa durch Investitionen in die nachhaltige Digitalisierung einer Praxis – von Online-Terminmanagement bis Telemedizin.

 

Wer erledigt die Abrechnungen mit den Krankenversicherungen?

Leistung muss sich lohnen, wenn Sie eine eigene Praxis eröffnen! Zuständig für Honorarverhandlungen und angemessene Leistungsvergütung sind die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie bei Zahnärzten die kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Diese rechnen auch Ihre Leistungen an gesetzlichen Versicherten quartalsweise gebündelt mit den Krankenkassen ab – auf Basis der Abrechnung, die Sie alle drei Monate bei Ihrer KV einreichen. So erhalten Sie jeden Monat einen Abschlag auf Ihr Arzthonorar – eine Art festes Einkommen. Die Leistungen für Privatversicherte rechnen Sie in Eigenregie nach der Gebührenordnung für Ärzte ab.

 

Was ist vor Praxiseröffnung sonst noch an Papierkram zu erledigen?

In Kürze ist es so weit! Schon ins öffentliche Telefonbuch eingetragen? Eröffnungsinserat geschaltet und die selbständige Tätigkeit beim Finanzamt angemeldet? Dann müssen Sie nur noch die Ärztekammer brieflich über Ihre Praxisgründung informieren, inklusive

– Praxisadresse

– Termin der Praxiseröffnung

– Gebietsbezeichnung Ihrer ärztlichen Tätigkeit

– Sprechstundenzeiten

– Approbation

– Wohnsitzbescheinigung

– Zulassung als Vertragsarzt

Und auch das zuständige Gesundheitsamt möchte rechtzeitig von Ihrer Praxiseröffnung erfahren. Ein formloses Schreiben mit einer Kopie des – oben genannten – Briefes an die Ärztekammer genügt. Zu guter Letzt schicken Sie noch eine formlose Mitteilung an das Versorgungswerk und legen auch hier eine Kopie des Ärztekammer-Schreibens bei – und benachrichtigen den TÜV, damit er technische Ausstattung wie Röntgengeräte abnimmt.

 

Praxisinhaber = Chef sein: Pflichten als künftiger Arbeitgeber

Als Arbeitgeber tragen Sie Verantwortung für Mitarbeiter, weshalb Sie sich als künftiger Chef bei Gesetzen rund um Arbeitsmarkt und Tarifierung schlau machen sollten. Als erstes müssen Sie Ihr Personal jedoch bei gesetzlicher Krankenkasse, Berufsgenossenschaft (Stichwort gesetzliche Unfallversicherung), der Betriebsnummernstelle des Arbeitsamtes sowie geringfügig Beschäftigte bei der Bundesknappschaft anmelden.

 

Wo werden Sie schalten und walten? Praxisräume finden

Auf der Suche nach Ihrer Traumpraxis werden Ihnen sowohl echte Glücksgriffe als auch ein paar faule Eier begegnen. Wie Ihr Urteil ausfällt, wird bestimmt durch Eigenschaften wie z. B.

– Erreichbarkeit mit dem ÖPNV

– Parkplatzangebot

– Sitz von Konkurrenz im Umfeld

– Stadtviertel / Einzugsgebiet

– Entfernung zum nächsten Labor, Krankenhaus, Apotheke

Praxisbörsen bieten Ihnen die Möglichkeit, Suchanzeigen online einzustellen bzw. Praxis-Datenbanken nach geeigneten Angeboten in Ihrer Wunschregion zu durchforsten.

 

Praxis im Fokus: Altbackener Status Quo versus smarter Wunschzustand

Geschafft! Diese Praxisräume könnten es werden. Die Büros für Verwaltungsaufgaben und Archiv, die Sprechzimmer und Behandlungszimmer für Diagnostik und Therapie machen einen guten Eindruck. Auf den ersten Blick: Denn wie zeitgemäß ist der Standard von Räumen, Toiletten oder Telefonanlage wirklich? Wie weit ist die Digitalisierung der Praxisabläufe? Um eine Praxis auf Stand und effektiv ans Laufen zu bringen, steht ggf. die Finanzierung an von:

– Mobiliar, Praxiseinrichtung

– neuen medizinischen Geräten

– EDV, Arbeitsplatzeinrichtung

– digitalen Workflow-Tools für Terminplanung, Patientenmanagement, Dokumentation, Abrechnung

– Maßnahmen für barrierefreien, behindertengerechten Umbau

Auch, was die Miete kostet und ob sich der Vermieter finanziell an Um- und Ausbau der Praxis beteiligt, spielt natürlich eine Hauptrolle – ebenso wie die Frage, ob Sie sich im Grundbuch vormerken lassen können und ein Vorkaufsrecht für die Mieträume genießen.

Tipp: Für den Fall, dass die Implementierung neuer Software-Tools geplant ist, sollte diese Umstellung möglichst früh erfolgen. Die Einarbeitung in neue Programme ist in der Regel zeitaufwendig. Sich sowohl in das alte als auch das neue einzuarbeiten, kann zu einem echten Zeitfresser werden.

Software für die eigene Praxis

Prozesse vereinfachen und damit Zeit und Kosten sparen – aus diesem Grund kommen in Arzt- und Zahnarztpraxen verschiedene Softwares zum Einsatz. Welche Sie zur Praxiseröffnung unbedingt benötigen, haben wir im Folgenden für Sie zusammengetragen:

  • Abrechnungssoftware

Wenn Sie als Arzt oder Zahnarzt Geld verdienen möchten, müssen Sie Ihre erbrachten Leistungen abrechnen. Und dazu braucht es eine geeignete Software wie beispielsweise PVS.

  • Terminbuchungssoftware

Patienten brauchen Termine. Die einen rufen an, die anderen buchen online. Um Doppelbuchungen und Leerlauf zu vermeiden, müssen Anfragen über diese beiden Kanäle an einer zentralen Stelle zusammenlaufen: der Terminbuchungssoftware.

 

  • CURE

Welche Einnahmen Sie haben? Welche Ausgaben Sie tätigen? Und wie steht es um die Liquidität? Darüber und über so vieles mehr verschaffen Sie sich mit CURE einen Überblick. Und nicht nur das: Sie verwalten Ihre Praxisfinanzen an einem zentralen Ort. Banking & Analytics aus einer Hand!

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Praxismarketing: Brauchen Sie eine Website?

Wenngleich beim Thema Werbung für Arztpraxen vergleichsweise strenge gesetzliche Vorgaben greifen – eine eigene, professionell erstellte Internetpräsenz ist ein Muss und spart viel organisatorischen Aufwand. Patienten finden dort Öffnungszeiten, Informationen zum Leistungsangebot, insbesondere Sonderleistungen – und erhalten die unkomplizierte Möglichkeit, Termine online zu vereinbaren. Zudem lässt sich Ihre Website durch SEO- und SEA-Maßnahmen bei Suchmaschinen wie Google bewerben. Auch ein Auftritt sowie Werbung auf Social-Media-Kanälen werden immer wichtiger. Ebenso wie eine Listung bei Portalen wie Jameda und Co.

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Was kostet eine Praxiseröffnung?

Geräte, Umbau, Renovierung und mehr: Die Investitionskosten für eine Praxiseröffnung sind nicht von Pappe. Laut einer Startup-Analyse des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (ZI) schlägt die Gründung einer hausärztlichen Einzelpraxis mit durchschnittlich 104.000 Euro zu Buche, eine Übernahme mit 134.000 Euro. Wer von der Einzelpraxis in die Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) wechselt, kommt auf 105.000 Euro. Die Übernahme einer solchen BAG zusammen mit Partnern gestaltet sich mit 129.000 Euro am kostspieligsten. Sie erwägen den Kauf einer Praxisimmobilie? Laut Landesarztbörse legen Sie dafür im Schnitt gute 350.000 Euro für 150 Quadratmeter auf den Tisch. Woher nehmen und nicht stehlen? Keine Kreditfinanzierung zu akzeptablen Konditionen ohne belastbaren Businessplan!

 

Was gehört zu einem erfolgreichen Businessplan?

Die Zukunft erfolgreicher Praxisgründung steht und fällt mit einem überzeugenden Businessplan inklusive Rentabilitätsvorschau, der detailliert belegt, wie Sie Ihre Praxis in Zukunft – bzw. konkret in den ersten drei Jahren – auszulasten gedenken. Mit dem Gewinn, den Sie per Rentabilitätsplanung ermitteln, zahlen Sie sich Ihren eigenen Unternehmerlohn. Ein Businessplan beantwortet Fragen wie

– Welche Ziele streben Sie an?

– Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um diese zu erreichen?

– Welche Eigenmittel aus Vermögenswerten und Vorsorgekapitalien bringen Sie ein?

– Welche Kosten, von Renovierung bis eigene Lebenshaltung sind zu erwarten?

– Wie groß ist der Finanzierungsbedarf nach Gegenüberstellung von Kosten und Finanzmitteln?

Notwendige Um- oder Ausbau-Maßnahmen sollten Sie auf Architektenplanung und eingeholte Angebote von Handwerksbetrieben etc. stützen können. Außerdem möchten Geldgeber wissen, ob Ihre Planerfolgsrechnung auf tönernen Füßen steht oder auf sinnvollen Annahmen gründet: Annahmen, die Sie durch Erfahrungswerte von Praxen gleicher Fachrichtung sowie Ihrer bisherigen Tätigkeit belegen können – sowohl auf der Einnahme- als auch der Kostenseite. Darüber hinaus sollten Sie eine Aufstellung Ihrer Sach- und Personenversicherungen vorlegen; auch benötigen Sie sehr wahrscheinlich eine Todesfallrisikoversicherung und ggf. den Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsrente. Bereits jetzt in eine professionelle Anwendung zugunsten finanzieller, wirtschaftlicher Planbarkeit zu investieren, kann Sinn machen. Wie liquide sind Sie? Und wie gut für Krisen gerüstet? Ein Blick aufs Dashboard zeigt Ihnen die wichtigsten, aktuellen Kennzahlen Ihrer Arztpraxis Die Zusage Ihrer Bank ist da? Glückwunsch! Jetzt nur noch einen Ablaufplan der Praxiseröffnung aufstellen – und es kann losgehen.

 

Liquiditätsplanung: Risiken abfedern!

Nach dem Praxisstart bildet ein – meist auf zwei Jahre angelegter – Liquiditätsplan die faktischen Geldflüsse pro Monat ab. Denn zu wissen, wann mit Engpässen zu rechnen ist, die z. B. die Tilgung von Kreditschulden gefährden, ist unverzichtbar, um etwa per Kontokorrentkredit gegenzusteuern. Was sind solche Liquiditätsrisiken? Zum Beispiel zahlungsunfähige Privatpatienten. Es empfiehlt sich, die Honorarabrechnung an einen externen Dienstleister zu delegieren, der sich um die Vorfinanzierung von Rechnungsbeträgen kümmert sowie per Factoring dafür sorgt, dass ausstehende Honorare eingefordert werden.

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Hilfe, Regressforderungen! Qualifizierte Beratung schützt

Bloß keine Fehler machen, weder als Mediziner noch wirtschaftlich! Die Angst vor Regressen hält manch junge Ärzte davon ab, eine eigene Praxis zu eröffnen. Begründet? Fakt ist, dass die Zahl der Regresse insgesamt rückläufig ist. Ein Grund dafür ist die Aufstockung von Beratungsangeboten der Kassenärztlichen Vereinigungen, die umfänglicher zu den Erfordernissen einer hochwertigen und regresssicheren Verordnungsweise informieren: Seit dem 1. Januar 2012 ist die individuelle Beratung erstmalig in der Richtgrößenprüfung auffällige Ärzte verpflichtend.

 

Ambulanter Nachwuchs händeringend gesucht: Fördermöglichkeiten

Zentrales Anliegen aktueller Gesundheitspolitik ist eine für alle zugängliche medizinische Versorgung. Schon im Studium können Studierende, die im hochspezialisierten Bereich der Unikliniken ausgebildet werden, auch den hausärztlichen Bereich oder eine allgemeine Facharztpraxis in einer ländlichen Region im Rahmen einer Famulatur über mehrere Monate vertieft kennenlernen. Mehrere Bundesländer haben Fördertöpfe dazu aufgelegt. Auch das Instrument der Verbundweiterbildung ist eine Chance, nach abgeschlossener Weiterbildung eine Praxis auf dem Land zu übernehmen oder als Partner einzusteigen. Sie sind Internist im Krankenhaus oder Facharzt? Quereinsteigerprogramme wie das Hausarztprogramm NRW fördern Weiterbildungen im Fachgebiet Allgemeinmedizin, um Sie als Landarzt für eine unterversorgte Region zu gewinnen. Des Weiteren gibt es Fördertöpfe zur Gewährung von Umsatzgarantien und günstigen Darlehen zwecks Praxisaufbau bzw. Praxisübernahme sowie die Möglichkeit der Kostenübernahme für Umzug, Einrichtung etc.

 

Praxis eröffnen? Beratungsangebote sind zu jedem Aspekt verfügbar

Ja, eine Praxisgründung ist hochkomplex und der Planungsaufwand nicht ohne! Sehen Sie sich frühzeitig nach professioneller Unterstützung um – von fachlichem Rat zu Niederlassung und Gründung durch spezielle Ärzteberater über rechtliche Beratung durch Fachanwälte für Medizinrecht bis zum Steuerberater für Ärzte. Licht ins Dunkel des Planungsdschungels bringt auch „Lass dich nieder!“, die Nachwuchskampagne von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) der Bundesländer – mit zahlreichen Beratungs- und Serviceangeboten und Seminaren zu Niederlassung, Personalfindung, Buchhaltung, Liquiditätsprognosen, Cybersicherheit, Wahl der Niederlassungsform und vieles mehr.

Auch im Bereich der Zahnärzte werden Beratungsleistungen angeboten. So erhalten Sie bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung sowie auch bei den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen der Bundesländer eine umfassende Erstberatung zu Fragen der Existenzgründung. Auch Praxisplanung, beispielsweise mit Blick auf Räumlichkeiten, Ausstattung und Technik, sowie die Erarbeitung eines Zeitplans sind Gegenstand der Beratung.

 

Praxiseröffnung braucht Strategien – nicht zuletzt beim Thema Finanzen!

Bald geht es los: Als künftiger Hausarzt, Facharzt oder Zahnarzt ist es nie zu früh, sich mit dem künftigen wirtschaftlichen Erfolg und der Effizienz Ihrer Praxis zu beschäftigen. Optimierte Abläufe steigern die Wirtschaftlichkeit – und mit regelmäßigen Kosten-Screenings und betriebswirtschaftlicher Auswertung behalten Arztpraxen den Überblick über sämtliche Ausgaben. Und dies einschließlich einer nachvollziehbaren Darstellung und Einschätzung der aktuellen Situation. Wo steht Ihre frischgebackene Arztpraxis, bei Einnahmen, Kosten, Schwachstellen? Und was braucht es, um Ihr Herzensprojekt auf Erfolgsspur zu halten? Holistische Finanzlösungen wie cure.finance und Controlling-Systeme schaffen Transparenz und bereiten den Weg für Korrekturen – fortlaufend. Jetzt eigene Praxis eröffnen und erfolgreich durchstarten? Vieles gehört dazu, nicht zuletzt strategisches Finanzmanagement. Treffen Sie die bestmöglichen Finanzentscheidungen – von Anfang an. Viel Erfolg!

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