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Praxisfinanzierung als Zahnarzt: Das sollten Sie beachten

Praxisfinanzierung

Sie planen, eine eigene Zahnarztpraxis zu eröffnen oder zu übernehmen? Egal, für welchen Weg zur eigenen Praxis Sie sich entscheiden – in der Regel ist eine hohe Anfangsinvestition notwendig, um sich als neue Zahnarztpraxis zu etablieren. Es ist daher entscheidend zu wissen, welche Möglichkeiten zur Praxisfinanzierung Zahnärzte haben und was es dabei zu beachten gilt.

Kosten für die Gründung einer Zahnarztpraxis

Die Kosten für die Gründung einer Zahnarztpraxis sind natürlich von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Der „InvestMonitor Zahnarztpraxis“ gibt jedoch Auskunft über die durchschnittlichen Kosten für eine Praxisübernahme und -neugründung. Der häufigste Fall ist die Übernahme einer bestehenden Zahnarztpraxis. Hier wurden 2021 durchschnittlich 202.000 Euro reine Kaufkosten fällig. Zusammen mit den notwendigen Investitionen wie Renovierungen und der Modernisierung der medizinischen Geräte kostete eine Praxisübernahme durchschnittlich 383.000 Euro. Mehr als ein Viertel der Praxisübernahmen war aber deutlich teurer: Hier wurde jeweils mehr als eine halbe Million Euro in die Praxisübernahme investiert. Am teuersten ist die Praxisneugründung: Diese verursachte laut „InvestMonitor Zahnarztpraxis 2021“ durchschnittlich Kosten von 627.000 Euro.

Angesichts dieser Summen, die wohl kein junger Zahnarzt aus der Portokasse zahlen kann, stellt sich die Frage nach der Finanzierung der notwendigen Anfangsinvestition. Zur Finanzierung einer Zahnarztpraxis bestehen glücklicherweise mehrere Optionen.

Möglichkeiten zur Praxisfinanzierung als Zahnarzt

Bei der Praxisfinanzierung als Zahnarzt ist es meist notwendig, ein Betriebsmitteldarlehn aufzunehmen, um Investitionen und zu Beginn auch laufende Kosten zu decken. Hier gibt es mit Annuitätendarlehen, Tilgungsdarlehen und endfälligen Darlehen unterschiedliche Darlehensmodelle, die sich hinsichtlich der Tilgung unterscheiden.

Annuitätendarlehen

Bei einem Annuitätendarlehen bleiben die Verzinsung und die monatliche Tilgungssumme über die gesamte Kreditlaufzeit gleich. Hierbei werden zunächst zu einem Großteil Zinsen zurückgezahlt, zum Ende der Rückzahlung dreht sich dieses Verhältnis. Dafür garantiert die Bank für einen festen Zins über die gesamte Laufzeit. Diese Darlehensform bietet ein Maximum an Planbarkeit. Dafür müssen Sie jedoch etwas höhere Zinsen in Kauf nehmen.

Tilgungsdarlehen

Das Tilgungsdarlehen hat ebenfalls feste monatliche Raten. Die Verzinsung erfolgt immer auf die Restschuld. Dadurch haben Sie als Kreditnehmer etwas mehr Spielraum als beim Annuitätendarlehen.

Endfällige Darlehen

Wenn Sie sich für ein endfälliges Darlehen entscheiden, zahlen Sie während der Laufzeit des Darlehensvertrags nur die Zinsen zurück. Die eigentliche Tilgung fließt in einen Sparplan und wird dort verzinst. So können Sie im besten Fall von einer guten Rendite profitieren und Ihre Rückzahlungen aus Eigenmitteln reduzieren. Am Ende der Darlehenslaufzeit wird die Schuld über die Abtretung der Ansprüche am Sparplan an die Bank getilgt. Diese Darlehensform ist damit jedoch auch risikoreich, denn für eine gute Rendite gibt es keine Sicherheit.

Betriebsmitteldarlehen vs. Investitionskostendarlehen

Nicht nur bei der Form der Tilgung unterscheiden sich Darlehen für die Praxisfinanzierung. Auch durch den Verwendungszweck bestimmen sich die Konditionen. Im Wesentlichen unterscheidet man Betriebsmittel- und Investitionskostendarlehen.

Betriebsmitteldarlehen können frei eingesetzt werden und bieten damit mehr Flexibilität. Gerade zu Beginn Ihrer Tätigkeit müssen Sie unter Umständen auch laufende Kosten aus dem Darlehen bezahlen – ein Betriebsmitteldarlehen erlaubt das. Mit einem Investitionskostendarlehen können Sie notwendige Investitionen, zum Beispiel neue medizinische Geräte, über einen kürzeren Zeitraum finanzieren. Hier ist der Zins in der Regel niedriger als bei Betriebsmitteldarlehen.

Praxisfinanzierung über Leasing und Mietkauf

Neben der darlehensbasierten Praxisfinanzierung für Zahnärzte können vor allem medizinische Geräte auch über Leasing oder Mietkauf finanziert werden. Beim Leasing bleiben die Geräte zunächst im Besitz des Herstellers, können aber für einen monatlichen Leasingbeitrag in der Zahnarztpraxis genutzt werden. Nach Ablauf des Leasingvertrags können die medizinischen Geräte entweder durch eine Ablösesumme erworben oder gegen neue Geräte ausgetauscht werden.

Beim Leasing zahlen Sie in der Regel mehr als bei einem Sofortkauf. Dafür bleibt Ihre Zahnarztpraxis durch Geräte-Leasing stets auf dem neuesten Stand und wenn ein Gerät kaputtgeht, sorgt der Hersteller kostenfrei für Ersatz. Zudem beeinträchtigen Leasingverträge nicht Ihren Kreditrahmen. Das Gesamtfinanzierungsvolumen kann also durch die Kombination von Darlehen und Leasing erhöht werden.

Fördermittel zur Praxisfinanzierung als Zahnarzt

Für Praxisgründung oder Praxisübernahme gibt es diverse öffentliche Förderungen, beispielsweise die zinsgünstigen Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Neben einem niedrigen Zins können Sie hier von tilgungsfreien Jahren profitieren. Darüber hinaus gibt es zahlreiche Förderprogramme von Kommunen, Ländern und EU, die für die Praxisfinanzierung von Zahnärzten in Anspruch genommen werden können.

Eigenmittel und Sicherheiten für die Praxisfinanzierung als Zahnarzt

Die Höhe der Eigenmittel und Sicherheiten, die Sie für die Praxisfinanzierung aufbringen müssen, ist abhängig von der Form der Existenzgründung. Bei einer Praxisübernahme ist für gewöhnlich weniger Eigenkapital notwendig, da die Zahnarztpraxis und der möglicherweise übernommene Patientenstamm von der Bank als Sicherheit herangezogen werden.

Bei einer Praxisneugründung ist deutlich mehr Eigenkapital notwendig, da sich die Zahnarztpraxis erst etablieren muss und die Gründung damit für die Bank ein deutlich höheres Risiko darstellt. Immobilien oder Bürgschaften können als zusätzliche Sicherheiten herangezogen werden.

Liquidität bei der Praxisfinanzierung beachten

Wenn Sie Ihre Praxisfinanzierung als Zahnarzt planen, sollten Sie stets Ihre Liquidität im Blick behalten. Denn eine Zahlungsunfähigkeit ist der Worst Case für jede Praxis. Meist brauchen Zahnarztpraxen bis zu drei Jahre, bis die Einnahmen das Niveau erreicht haben, um Praxiskosten und Lebenshaltungskosten des Zahnarztes zu decken. Deshalb sollten Sie bei der Beantragung Ihrer Praxisfinanzierung nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die laufenden Kosten in den Blick nehmen. Eine genaue Kalkulation ist hier wichtig, denn auch zu viel Puffer kommt Sie teuer zu stehen: je höher die Kreditsumme, desto mehr Kosten für Zinsen fallen an.

Der richtige Finanzierungspartner

Bei der Konzeption Ihrer Praxisfinanzierung sollten Sie sich am besten von Experten unterstützen lassen, die Erfahrung mit Existenzgründungen von Zahnarztpraxen haben. Ein erfahrener Finanzierungsberater kann Sie zudem bei der Zusammenstellung der notwendigen Unterlagen wie Business-Plan, Liquiditätsplanung, Kapitalbedarfs-, Investitions- und Finanzierungsplan sowie Rentabilitätsvorschau unterstützen und für Sie einen Kredit zu guten Konditionen ermitteln.

Steuerliche Absetzbarkeit der Praxisfinanzierung

Einen Teil der Kosten, die Ihnen durch die Praxisfinanzierung als Zahnarzt entstehen, können Sie steuerlich absetzen. So können die Darlehenszinsen steuerlich geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind auch Leasingraten steuerlich absetzbar. Kaufen Sie medizinische Geräte direkt, so können diese gemäß der AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums abgeschrieben werden.

Dauer der Praxisfinanzierung Zahnarzt

In der Regel sind Praxisfinanzierungen von Zahnärzten nach 10 bis 15 Jahren abgeschlossen. Dieser Zeithorizont sollte also in etwa Ihren finanziellen Planungen zugrunde liegen. Bei Leasingverträgen und Investitionskrediten sind die Finanzierungszeiträume kürzer. Sie haben in der Regel eine Laufzeit von weniger als zehn Jahren.

CURE macht die Praxisfinanzierung für Zahnärzte einfacher

Die Praxisfinanzierung ist das Fundament für den wirtschaftlichen Erfolg Ihrer Zahnarztpraxis. CURE unterstützt Zahnärzte dabei, die Praxisfinanzierung in die Liquiditätsplanung zu integrieren und ermöglicht Ihnen, den Status Ihrer Darlehens- und Leasingverträge stets aktuell im Blick zu behalten. Dank der anschaulichen Liquiditätsprognosen unterstützt CURE Sie dabei, dass auch in der Anfangsphase Ihrer Zahnarztpraxis Liquiditätsengpässe vermieden werden. Durch den individuellen Beratungsservice legt CURE Optimierungspotenziale bei Ihren Praxisfinanzen offen und hilft Ihnen so dabei, Ihre Zahnarztpraxis finanziell gesünder aufzustellen.

CURE macht Ihnen den Start und die langfristige finanzielle Organisation Ihrer Zahnarztpraxis einfacher. So können Sie sich sorgenfreier darauf konzentrieren, Ihren Patienten die beste zahnmedizinische Versorgung zu bieten und sich als neue Zahnarztpraxis zu etablieren.

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