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Die Abschaffung der Neupatientenregelung

Die Abschaffung der Neupatientenregelung: Dennoch mehr Umsatz

Zum 01. Januar 2023 wurde die Neupatientenregelung mit dem im Oktober beschlossenem GKV-Stabilisierungsgesetz gestrichen. Die Neupatientenregelung hat es Ärzten ermöglicht, neue Kassenpatienten immer zu hundert Prozent mit der GKV abrechnen zu können. Nach der Abschaffung dieser Regelung erhalten Ärzte jetzt nur noch 80 Prozent für dieselbe Leistung, wenn sie das GKV-Budget überschreiten.

Was heißt das nun konkret für niedergelassene Ärzte, welche Auswirkungen hat die Abschaffung der Neupatientenregelung und wie stehen die Ärzteverbunde zu dieser Entscheidung?

Die Neupatientenregelung wurde in 2019 im Terminservice- und Versorgungsgesetz eingeführt und diente als finanziellen Anreiz für Praxen, weitere Sprechstunden anzubieten, das Terminangebot zu erweitern und neue Patienten aufzunehmen. Leistungen an neuen Patienten wurden somit nicht aus einem gedeckelten Topf, sondern extrabudgetär bezahlt und zu 100 % von der Krankenkasse übernommen.

Nun hat das Bundesministerium zum Anfang des Jahres das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführt, womit die Neupatientenregelung wegfällt. Das milliardenschwere Defizit der Krankenkassen solle damit stabilisiert werden. Neben der Abschaffung der Neupatientenregelung sieht das Gesetz Maßnahmen wie erhöhte Zusatzbeiträge und einen Zuschuss in Höhe von zwei Milliarden Euro vom Bund vor.

Mit der Streichung der Neupatientenregelung durch den Bundestag im Oktober 2022 hat sich einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Über 50.000 Ärzte und Psychotherapeuten unterzeichneten mit der Unterschriftenaktion der Kassenärztlichen Bundesvereinigung innerhalb kürzester Zeit einen offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach, in dem sie vor den drohenden Konsequenzen warnten. Ebenfalls blieben viele Praxen in verschiedenen Regionen als Folge der Protestaktion zeitweise geschlossen. Mit der Abschaffung der Neupatientenregelung hofft der Gesundheitsminister auf Einsparungen von bis zu 400 Millionen Euro.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach begründete die Streichung im Juni letzten Jahres mit folgendem Argument: „Weil diese Regelung dazu geführt hat, dass hier Patienten als Neupatienten geführt wurden, die in Wirklichkeit keine echten Neupatienten sind“.

Viele Praxen haben kein Verständnis für die Abschaffung der Neupatientenregelung. Die Auswirkungen dieser Gesetzesänderungen seien gravierend. Durch den Wegfall der Neupatientenregelung würden immense Kostensteigerungen auf niedergelassene Ärzte zukommen. Auch der finanzielle Anreiz für Arztpraxen, neue Patienten aufzunehmen, fälle damit weg. Durch die Aufnahme weniger Neupatienten und Sprechzeiten müssen Patienten laut Ärzteverbände mit längeren Wartezeiten sowie möglichen Aufnahmestopps rechnen. Die Kassenärzte warnen vor schlechter Versorgung durch die Aufhebung dieser Regelung.

Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Dr. Andreas Gassen, kommentierte die neue Gesetzesänderung wie folgt: „Die Maske ist gefallen. Karl Lauterbach will die Versorgung der Bürger einschränken. Dieses Gesetz ist ein Schlag ins Gesicht der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Und das müssen wir den Menschen auch so sagen”. Auch Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, reagiert kritisch auf die Streichung der Neupatientenregelung: „Der Minister behauptet, die Neupatientenregelung habe nichts gebracht. Das stimmt einfach nicht”. Ebenfalls betont Dr. S. Hofmeister: „Die Zuschläge gleichen die neue Finanzierungslücke, die mit dem Wegfall der Neupatientenregelung entsteht, in keiner Weise aus“.

Im Gegenzug dieser Gesetzesänderung sollen die Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung erhöht werden. Abhängig von der Schnelligkeit der Terminvereinbarung sollen Ärzte nun Zuschläge von 100, 80 oder 40 Prozent zur Versicherten- und Grundpauschale erhalten. In Akutfällen erhalten Ärzte jetzt einen Zuschlag von 200 Prozent – vorausgesetzt die Behandlung erfolgt spätestens am nächsten Tag.

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